Durch die massive Höhe werde die Wohnanlage optisch beeinträchtigt. Außerdem würde der Garten durch das Kreuz die Züge einer Gedenkstätte annehmen, meint das Landgericht. Zudem glaubte es nicht daran, dass die Nachbarin – wie von der Frau behauptet – der Aufstellung des Kreuzes zugestimmt hat.
Wie aus verschiedenen Medien hervorgeht, hatte das Kreuz für die Frau eine religiöse Bedeutung. Das Kreuz sei in Anlehnung an den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sein soll, nicht umsonst mit einer Höhe von 7,36 Meter errichtet worden. Das Urteil (Aktenzeichen 25 S 56/21) ist rechtskräftig.
Quellen: lg-duessdorf.nrw.de/Aktenzeichen: 25 S 56/21; wdr.de/spiegel.de
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